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Gotthardkampagne, Abstimmung vom 28.2.2016

24. Oktober 2015

Den Zusammenhalt der Schweiz nicht aufs Spiel setzen

Der Gotthard-Strassentunnel ist seit über 35 Jahren in Betrieb und muss in rund zehn Jahren umfassend saniert werden. Dass die Sanierung unumgänglich ist, ist unbestritten. Am 28. Februar 2016 stimmt das Volk über das „Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) (Sanierung Gotthard-Strassentunnel)“ ab. Es entscheidet, ob die Sanierung mit dem Bau einer zweiten Röhre umgesetzt werden kann. Bundesrat und Parlament haben sich nach sorgfältiger Prüfung möglicher Varianten für diese Lösung entschieden. Dagegen wurde das Referendum ergriffen, weshalb die Vorlage an die Urne kommt.

Tessin durchgehend erreichbar

Die Sanierungslösung mit dem Bau einer zweiten Tunnelröhre sieht vor, dass nach deren Fertigstellung der gesamte Verkehr durch die neue Sanierungsröhre geleitet würde. In dieser Zeit kann der alte Gotthard-Strassentunnel saniert werden. Nach Abschluss der Sanierungs-arbeiten wird in jeder Röhre ohne gefährlichen Gegenverkehr je eine Fahrspur geöffnet. In Verfassung und Gesetz wird explizit garantiert, dass es keine Kapazitätserweiterungen gibt und nicht mehr Fahrzeuge durch den Gotthardtunnel fahren werden als heute. Mit dem Sanierungstunnel bleibt das Tessin durchgehend an die Deutschschweiz angeschlossen und wird nicht abgeschottet. Das dürfen wir aus staatspolitischen Gründen nicht zulassen.

Der Sanierungstunnel ist eine vernünftige Lösung und verdient deshalb aus staatspolitischen Gründen am 28. Februar 2016 ein klares Ja.

Urs Marti

Unternehmer und Kantonsrat